Wer zum Jahreswechsel 2023/2024 Gesellschafter einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) ist – oder plant, dies zu werden -, die mit Grundbesitz oder Beteiligungen an GmbH zu tun hat, kommt bald nicht mehr darum herum, sich mit dem zum Jahresbeginn 2024 an den Start gehenden Gesellschaftsregister zu beschäftigen.
Autor: Lars Voges
Lieferkettensorgfaltspflichten: ein Thema für kleine und mittlere Unternehmen?
Zum 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen mit Sitz in Deutschland auch rechtlich für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten verantwortlich zu machen.
Adressat des Gesetzes sind zunächst nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Inland (ab 2024: 1.000 Mitarbeiter). Diese müssen seit Beginn dieses Jahres unter anderem ein Risikomanagement einrichten, eine Risikoanalyse durchführen und bei erkannten Rechtsverstößen geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
Neues Ehegattenvertretungsrecht in der Praxis untauglich
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber einem Ehegatten das Recht eingeräumt, seinen erkrankten Partner in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, z.B. in Fällen einer schweren Erkrankung, eines Unfall oder von Demenz gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. zu vertreten.
Preisanpassung in der Krise!
Der Krieg in der Ukraine hat eine Entwicklung befeuert, die sich bereits in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie abgezeichnet hat: Die Preise für Energie, Rohstoffe und andere Waren sind in weiten Bereichen aufgrund von Sanktionen und anderen Handelsbeschränkungen noch einmal deutlich gestiegen. Die derzeitigen Kraftstoffpreise sind hierfür nur das am deutlichsten erkennbare Beispiel.
Unternehmen in Handwerk und Mittelstand sind hiervon in besonderer Weise betroffen. So können sich hier insbesondere folgende Fragen stellen:
- Wie ist mit Preiserhöhungen durch Lieferanten und andere Vertragspartner umzugehen?
- Können Lieferanten unter Berufung auf höhere Gewalt die Lieferung deutlich verzögern oder gar mit einem Lieferstopp drohen?
- In welchem Umfang können Sie höhere Kosten bei schon abgeschlossenen Verträgen an die eigenen Kunden weitergeben?
GmbH-Gründung am PC
Seit dem 1. August 2022 ist die Gründung einer GmbH auch online möglich. Inzwischen wurde der Anwendungsbereich auf Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister erweitert. Außerdem können einstimmig gefasste Gesellschaftsbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen online beurkundet werden.
Patient im Fokus! Lars Voges erkämpft Schmerzensgeld für Witwe!
Ein Bottroper Apotheker wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, da er Krebsmittel gepanscht hat. Soweit die strafrechtliche Seite des Falls, bei der insbesondere die Krankenkassen und deren Vermögensschäden im Vordergrund stehen.
Aber was ist mit den Hinterbliebenen der Opfer? Lars Voges vertritt die Witwe eines verstorbenen Patienten und erkämpft für diese ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 €.
Das Kaufrecht wird digital!
Zum 1. Januar 2022 traten wichtige Änderungen im Kaufrecht in Kraft. Auch wenn die Grundstrukturen des Kaufrechts unverändert bleiben, gibt es beim Verkauf von Waren an Verbraucher (B2C) neue Pflichten, die der Handel erfüllen muss. Gravierende Veränderungen ergeben sich beim Verkauf von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen. Hier wird den Verkäufern eine Aktualisierungspflicht auferlegt. Der Verbraucher kann verlangen, dass der Verkäufer durch Updates das Produkt in einem sicheren und vertragsgemäßen Zustand hält. Bei Nichterfüllung kann der Käufer in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten.
Erhöhte Anforderungen beim Warenkauf werden zukünftig an die Sachmangelfreiheit und die Beschaffenheitsvereinbarungen gestellt. Nunmehr ist die objektive Beschaffenheit der Kaufsache das maßgebliche Kriterium für das Vorliegen eines Mangels. Negative Beschaffenheitsvereinbarung in der Kaufsache sind gegenüber Verbrauchern nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Eine Verschärfung der Sachmängelhaftung ergibt sich im Verbrauchsgüterkauf auch daraus, dass die Beweislastumkehr im Streitfall auf ein ganzes Jahr verlängert wurde. Schließlich wurden die Voraussetzungen für Rücktritt und Minderung des Käufers erleichtert: Das Nacherfüllungsverlangen eines Verbrauchers bei Sachmängeln bedarf keiner Fristsetzung mehr.
Erweiterte Meldepflicht zum Transparenzregister
Nach dem Geldwäschegesetz sind Kaufleute verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens offen zu legen. Der Staat will so jederzeit schnellstmöglich einen Abgleich von Geldströmen und hierfür Verantwortliche vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass mit den Gesetzesänderungen zum 1. August 2021 die sog. Mitteilungsfiktion wegfällt und das Transparenzregister zum Vollregister wird. Dies hat für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion des bis einschließlich zum 31. Juli 2021 geltenden § 20 Abs. 2 GwG berufen konnten zur Folge, dass eine bislang entbehrliche Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten nunmehr erforderlich wird.
Ahrtal-Hilfe statt Weihnachtsfeier!
Am 22.10.2021 überbrachte RA Hagen Ebert gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen diverse Sachspenden an die Organisation Dachzeltnomaden, die im Ahrtal ehrenamtliche Hilfe beim Wiederaufbau leistet. Alle rd. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kanzlei werden auf eine aufwändige Weihnachtsfeier verzichten, um das Budget zu spenden. So konnte dringend benötigtes Material wie eine Leiter, Kettensäge, Hochdruckreiniger, Werkzeugkisten und diverses Kleinmaterial gespendet werden. Thilo Vogel und Dennis Brandt von den Dachzeltnomaden nahmen die Materialien dankbar entgegen, bevor sie wieder mit rd. 60 Freiwilligen in die Einsatzgebiete fuhren. Seit über 80 Tagen sind sie dort mit täglich 50 bis 100 Freiwilligen tätig, um Gebäude zu entkernen und für einen Wiederaufbau vorzubereiten. Sach- und Geldspende, insbesondere aber auch die Hilfe vor Ort, werden weiterhin benötigt (-> Dachzeltnomaden Hilfsorganisation gGmbH, IBAN DE10 5776 1591 1728 5858 00).
Wir wachsen weiter! Acht Berufsträger am Standort Stadtlohn
Seit dem 1. Juli 2021 verstärkt Rechtsanwalt Hannes Richert unser Team.
Lars Voges ist zum Notar bestellt worden
Der Dritte im Bunde!
Nach bestandener notarieller Fachprüfung wurde Rechtsanwalt Lars Voges im März 2021 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zum Notar mit Amtssitz in Stadtlohn bestellt.
Immer am Puls der Zeit
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Patientenverfügung wegen Covid-19 prüfen!
Bei Covid-19 kann je nach Krankheitsverlauf eine künstliche Beatmung notwendig werden. Falls Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, enthält diese häufig Regelungen zur künstlichen Beatmung in schwerwiegenden Krankheitsfällen. Wir raten Ihnen deshalb an, in diesem Fall Ihre Patientenverfügung daraufhin zu prüfen, ob diese aktuell anzupassen ist.
Gesellschafterversammlung und Kontaktverbot
Wie können Sie derzeit Gesellschafterversammlungen bei der GmbH abhalten, ohne das Risiko einer Ansteckungsgefahr einzugehen und gegen das Kontaktverbot zu verstoßen? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn Gesellschaften über eine Mehrzahl an Gesellschaftern verfügen.
Corona-Virus – Ein Fall höherer Gewalt?
In den kommenden Wochen wird es nicht mehr nur im internationalen Handelsverkehr, sondern auch innerhalb Deutschlands zu spürbaren Verzögerungen kommen. Kann man dabei von höherer Gewalt sprechen?
18. Stadtlohner Rechts- und Steuertag
Rückblick auf unsere Veranstaltung vom 15. November 2019 im Geschwister-Scholl-Gymnasium
Michelle Lösing hat ihre Prüfung als Jahrgangsbeste bestanden
Wir gratulieren unserer Auszubildenden
Kunststation Stadtlohn 2019
Im Rahmen einer verlängerten Mittagspause haben sich Anwälte und Mitarbeiterinnen durch die Kunststation Stadtlohn führen lassen.
Von Mai bis Oktober 2019 wurde der Blick auf unsere Innenstadt durch viele Skulpturen, Reliefs und Installationen geschärft. Viele neue spannende Perspektiven und Erfahrungen wurden hier für jedermann erlebbar. Insgesamt 13 Künstler und ihre Kunstwerke begleiteten das Projekt, das uns durch die fachkundige Führung von Frau Dr. Koch nahe gebracht wurde.
Die besonders beliebten Bronze-Pferde werden wohl eine dauernde Heimat auf dem Stadtlohner Marktplatz haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ISG Stadtlohn.
Wir kümmern uns um Ihr Baurecht in Stadtlohn
Team Baurecht
Hagen Ebert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wera Tenbrock
Rechtsanwältin
Céline Roters
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwälte Kohlschein, Lütkemeier & Partner – auch im Baurecht Ihr erster Ansprechpartner in Stadtlohn
Wenn Sie in Stadtlohn auf der Suche nach einem qualifizierten und engagierten Anwalt für Baurecht sind, dann ist das Team der Kanzlei Kohlschein, Lütkemeier & Partner für Sie der richtige Ansprechpartner. Das private Bau- und Architektenrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei, in welchem wir Sie zuverlässig und fokussiert beraten und vertreten. Insgesamt stehen Ihnen bei uns drei qualifizierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zur Verfügung. Profitieren Sie von unserer Spezialisierung, unsere Kompetenz und unserer Erfahrung und nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf!
Privates Baurecht
Alles, was mit den vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer, zwischen Generalunternehmer und Handwerker und allen anderen an der Bauausführung Beteiligten zu tun hat, bezeichnet man als „privates Baurecht“. Ob es sich um die Gestaltung oder Prüfung von Verträgen aller Art handelt, die Vergütung des Bauunternehmers oder ob Mängel am Bauvorhaben bestehen: Wir beraten sie kompetent und unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen. Und wenn es sein muss, vertreten wie Sie natürlich kompetent und effektiv deutschlandweit in allen gerichtlichen Verfahren.
Zu unseren Mandanten zählen daher sowohl große Bauunternehmen und Projektentwickler, mittelständische und handwerkliche Betriebe sowie private und gewerbliche Bauherren. Aus Stadtlohn, dem gesamten Münsterland und auch aus den angrenzenden Niederlanden.
Architektenrecht
Unter den Begriff „Architektenrecht“ fällt alles, was mit der Planung von Bauvorhaben aller Art zu tun hat. Von der Ausgestaltung des Architektenvertrages, dem Architektenhonorar und auch der Haftung der Architekten und Fachplaner für Planungs- und Überwachungsfehler. In unserer Kanzlei in Stadtlohn beraten wir daher Architekten, Planer, Ingenieure und sonstige „Sonderfachleute“ wie auch Auftraggeber dieser Leistungen.
Dabei liegt unser Blick in diesem Teil des Baurechts stets darauf, gerichtliche Streitigkeiten durch sorgfältige Vertragsgestaltung und Beratung im Vorfeld zu vermeiden. Und wenn es sich nicht vermeiden lässt, begleiten und vertreten wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung auch bundesweit n Gerichtsverfahren.
Öffentliches Baurecht
Auch wenn es nicht der Kernbereich unserer Tätigkeit im Baurecht ist, unterstützen wir Sie auch in den Belangen des öffentlichen Baurechts. Wenn es also um die Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen geht, um die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder nachbarrechtliche Ansprüche. Hier in Stadtlohn können wir Sie qualifiziert im Rahmen einer Beratung unterstützen und wenn nötig, gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern die passende Lösung und den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen finden.
Team Wirtschaftsrecht
Christian Rolvering
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Lars Voges
Rechtsanwalt, Mediator
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachlehrgang gewerblicher Rechtsschutz erfolgreich absolviert
Jan Lütkemeier LL.M.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Master of laws im Umwelt- und Energierecht
Neuer Fachautor der GRUR-Prax bei C.H. Beck
Rechtsanwalt und Notar Lars Voges setzt seine Veröffentlichungs-Tätigkeit fort
17. Stadtlohner Rechts- und Steuertag
Unternehmer haben in der heutigen Zeit immer häufiger Entscheidungen auf Basis unvollständiger Angaben und unter großem zeitlichen Druck zu fällen. Wie kann der Unternehmer in seiner Position als Verantwortlicher für seine Firma und seine Mitarbeiter mit diesem Entscheidungsdruck umgehen?
Unser diesmaliger Gastredner war Hanjo Groetschel, Facharzt für Notfallmedizin und ärztlicher Leiter u. a. vom Rettungsdienst Kreis Borken. Sein Vortrag „CRM – Crew Ressource Management. Ein Konzept der Luftfahrt für die Medizin. Auch etwas für das Unternehmen?“ gab auf unterhaltsame Weise Impulse für den beruflichen Alltag.
Tipps für Ihr erfolgreiches Inkasso
Damit Sie das Geld, das Sie durch Ihre Leistung verdient haben, auch erhalten, empfiehlt es sich, schon bei der Vertragsanbahnung und dem Vertragsschluss sorgfältig zu sein.
Jan Lütkemeier ist zum Notar bestellt worden
16. Stadtlohner Rechts- und Steuertag 2017
Wertfaktor Know-how – So schützen Sie Ihr Wissen
Was ist Know-how?
Ist es eine Art geistiges Eigentum zweiter Klasse? Wenn man seine betriebswirtschaftliche Relevanz betrachtet, sicher nicht. Um seine Bedeutung zu erfassen, muss man nicht auf solche spektakulären Fälle verweisen wie der Wechsel des vormaligen Opel-Chefeinkäufers Ignacio Lopez zu Volkswagen in den neunziger Jahren. Er soll seinerzeit Disketten mit geheimen Daten zu Kosteneinsparungsprogrammen für Kfz-Modelle mitgenommen haben.
Team Privatrecht
Jürgen Vos
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Lars Voges
Rechtsanwalt, Mediator
Fachanwalt für Medizinrecht
Team Arbeitsrecht
Wera Tenbrock
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Hagen Ebert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
15. Stadtlohner Rechts- und Steuertag 2016
Stärkung der Verbraucherrechte bei Werkverträgen
Was heißt das für Bauunternehmen und Handwerker?
Seit dem 13. Juni 2014 gelten für das Baugewerbe neue Verbraucherschutzregeln, welche das Widerrufsrecht zu Gunsten des Verbrauchers deutlich stärken.
Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe bedeuten die neuen Verbraucherschutzregeln mehr Aufwand, da die Informationspflicht nunmehr für alle Verträge gelten und den Werkunternehmern zusätzliche Informationspflichten für Verträge auferlegen, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden.