Nach dem Geldwäschegesetz sind Kaufleute verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens offen zu legen. Der Staat will so jederzeit schnellstmöglich einen Abgleich von Geldströmen und hierfür Verantwortliche vornehmen können. Bitte beachten Sie, dass mit den Gesetzesänderungen zum 1. August 2021 die sog. Mitteilungsfiktion wegfällt und das Transparenzregister zum Vollregister wird. Dies hat für transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion des bis einschließlich zum 31. Juli 2021 geltenden § 20 Abs. 2 GwG berufen konnten zur Folge, dass eine bislang entbehrliche Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten nunmehr erforderlich wird.

Erweiterte Meldepflicht zum Transparenzregister
Wegfall der Mitteilungsfiktion!