Wie können Sie derzeit Gesellschafterversammlungen bei der GmbH abhalten, ohne das Risiko einer Ansteckungsgefahr einzugehen und gegen das Kontaktverbot zu verstoßen? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn Gesellschaften über eine Mehrzahl an Gesellschaftern verfügen.
Gesellschafterversammlung
Jan Lütkemeier LL.M., Notar
Jahrgang 1977
Geburtsort Stadtlohn
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Master of laws im Umwelt- und Energierecht
Partner
- Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg i.Br. und Grenoble/Frankreich
- Refendariat in Zwickau und Leipzig
- 2005/2006 Masterstudium „Umwelt- und Energierecht“ Universität Lüneburg
- 2006 Thyssen Krupp, Blohm & Voss GmbH, Hamburg
- 2006 Eintritt in die Kanzlei Kohlschein, Lütkemeier & Partner
- 2007 Partner in der Kanzlei Kohlschein, Lütkemeier & Partner
- 2017 Bestellung zum Notar
Tätigkeitsschwerpunkte
Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Testamentsgstaltung
Gesellschaftsrecht
Recht der erneuerbaren Energien
Vertriebsrecht
Sonstiges
Fremdsprachen: Englisch, Französisch
„Kein Zeitalter war schnelllebiger als die Gegenwart. Schritt zu halten und dennoch bodenständig und nah am Menschen zu bleiben: Das ist unser Weg.“