Preisanpassung in der Krise!

Preisanpassung in der Krise!

Der Krieg in der Ukraine hat eine Entwicklung befeuert, die sich bereits in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie abgezeichnet hat: Die Preise für Energie, Rohstoffe und andere Waren sind in weiten Bereichen aufgrund von Sanktionen und anderen Handelsbeschränkungen noch einmal deutlich gestiegen. Die derzeitigen Kraftstoffpreise sind hierfür nur das am deutlichsten erkennbare Beispiel.

 

Unternehmen in Handwerk und Mittelstand sind hiervon in besonderer Weise betroffen. So können sich hier insbesondere folgende Fragen stellen:

 

  • Wie ist mit Preiserhöhungen durch Lieferanten und andere Vertragspartner umzugehen?
  • Können Lieferanten unter Berufung auf höhere Gewalt die Lieferung deutlich verzögern oder gar mit einem Lieferstopp drohen?
  • In welchem Umfang können Sie höhere Kosten bei schon abgeschlossenen Verträgen an die eigenen Kunden weitergeben?

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Patient im Fokus! Lars Voges erkämpft Schmerzensgeld für Witwe!

Patient im Fokus! Lars Voges erkämpft Schmerzensgeld für Witwe!

Ein Bottroper Apotheker wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, da er Krebsmittel gepanscht hat. Soweit die strafrechtliche Seite des Falls, bei der insbesondere die Krankenkassen und deren Vermögensschäden im Vordergrund stehen.

Aber was ist mit den Hinterbliebenen der Opfer? Lars Voges vertritt die Witwe eines verstorbenen Patienten und erkämpft für diese ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 €.

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Das Kaufrecht wird digital!

Das Kaufrecht wird digital!

Zum 1. Januar 2022 traten wichtige Änderungen im Kaufrecht in Kraft. Auch wenn die Grundstrukturen des Kaufrechts unverändert bleiben, gibt es beim Verkauf von Waren an Verbraucher (B2C) neue Pflichten, die der Handel erfüllen muss. Gravierende Veränderungen ergeben sich beim Verkauf von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen. Hier wird den Verkäufern eine Aktualisierungspflicht auferlegt. Der Verbraucher kann verlangen, dass der Verkäufer durch Updates das Produkt in einem sicheren und vertragsgemäßen Zustand hält. Bei Nichterfüllung kann der Käufer in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten.

 

Erhöhte Anforderungen beim Warenkauf werden zukünftig an die Sachmangelfreiheit und die Beschaffenheitsvereinbarungen gestellt. Nunmehr ist die objektive Beschaffenheit der Kaufsache das maßgebliche Kriterium für das Vorliegen eines Mangels. Negative Beschaffenheitsvereinbarung in der Kaufsache sind gegenüber Verbrauchern nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Eine Verschärfung der Sachmängelhaftung ergibt sich im Verbrauchsgüterkauf auch daraus, dass die Beweislastumkehr im Streitfall auf ein ganzes Jahr verlängert wurde. Schließlich wurden die Voraussetzungen für Rücktritt und Minderung des Käufers erleichtert: Das Nacherfüllungsverlangen eines Verbrauchers bei Sachmängeln bedarf keiner Fristsetzung mehr.

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Ahrtal-Hilfe statt Weihnachtsfeier!

Ahrtal-Hilfe statt Weihnachtsfeier!

Am 22.10.2021 überbrachte RA Hagen Ebert gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen diverse Sachspenden an die Organisation Dachzeltnomaden, die im Ahrtal ehrenamtliche Hilfe beim Wiederaufbau leistet. Alle rd. 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kanzlei werden auf eine aufwändige Weihnachtsfeier verzichten, um das Budget zu spenden. So konnte dringend benötigtes Material wie eine Leiter, Kettensäge, Hochdruckreiniger, Werkzeugkisten und diverses Kleinmaterial gespendet werden. Thilo Vogel und Dennis Brandt von den Dachzeltnomaden nahmen die Materialien dankbar entgegen, bevor sie wieder mit rd. 60 Freiwilligen in die Einsatzgebiete fuhren. Seit über 80 Tagen sind sie dort mit täglich 50 bis 100 Freiwilligen tätig, um Gebäude zu entkernen und für einen Wiederaufbau vorzubereiten. Sach- und Geldspende, insbesondere aber auch die Hilfe vor Ort, werden weiterhin benötigt (-> Dachzeltnomaden Hilfsorganisation gGmbH, IBAN DE10 5776 1591 1728 5858 00).

Willkommen

Willkommen

Tatkraft, Weitblick, Erfolg und zugleich Vertrauen des Mandanten sind Werte, von denen wir uns bei unserer täglichen Arbeit leiten lassen.

Wir verdanken unser Selbstverständnis dem im Jahre 2007 leider verstorbenen Rechtsanwalt und Notar Bernd Lütkemeier, der die 1919 gegründete Kanzlei Schwarzwald und Kohlschein maßgeblich weiter ausgebaut hat. Sein Engagement, sein überragendes Fachwissen und die Liebe zum Beruf haben die Rechtsanwaltskanzlei und das Notariat zu ihrer heutigen Bedeutung geführt.

In den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Wirtschaftsrecht und Notariat hat er die Schwerpunkte der Kanzlei gebildet. Mit hoher Qualifikation, weiterer Spezialisierung sowie effektiver Erreichbarkeit bauen wir für Sie auf diesem Fundament auf.

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