Preisanpassung in der Krise!

Preisanpassung in der Krise!

Der Krieg in der Ukraine hat eine Entwicklung befeuert, die sich bereits in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie abgezeichnet hat: Die Preise für Energie, Rohstoffe und andere Waren sind in weiten Bereichen aufgrund von Sanktionen und anderen Handelsbeschränkungen noch einmal deutlich gestiegen. Die derzeitigen Kraftstoffpreise sind hierfür nur das am deutlichsten erkennbare Beispiel.

 

Unternehmen in Handwerk und Mittelstand sind hiervon in besonderer Weise betroffen. So können sich hier insbesondere folgende Fragen stellen:

 

  • Wie ist mit Preiserhöhungen durch Lieferanten und andere Vertragspartner umzugehen?
  • Können Lieferanten unter Berufung auf höhere Gewalt die Lieferung deutlich verzögern oder gar mit einem Lieferstopp drohen?
  • In welchem Umfang können Sie höhere Kosten bei schon abgeschlossenen Verträgen an die eigenen Kunden weitergeben?

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Patient im Fokus! Lars Voges erkämpft Schmerzensgeld für Witwe!

Patient im Fokus! Lars Voges erkämpft Schmerzensgeld für Witwe!

Ein Bottroper Apotheker wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, da er Krebsmittel gepanscht hat. Soweit die strafrechtliche Seite des Falls, bei der insbesondere die Krankenkassen und deren Vermögensschäden im Vordergrund stehen.

Aber was ist mit den Hinterbliebenen der Opfer? Lars Voges vertritt die Witwe eines verstorbenen Patienten und erkämpft für diese ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 €.

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Das Kaufrecht wird digital!

Das Kaufrecht wird digital!

Zum 1. Januar 2022 traten wichtige Änderungen im Kaufrecht in Kraft. Auch wenn die Grundstrukturen des Kaufrechts unverändert bleiben, gibt es beim Verkauf von Waren an Verbraucher (B2C) neue Pflichten, die der Handel erfüllen muss. Gravierende Veränderungen ergeben sich beim Verkauf von digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen. Hier wird den Verkäufern eine Aktualisierungspflicht auferlegt. Der Verbraucher kann verlangen, dass der Verkäufer durch Updates das Produkt in einem sicheren und vertragsgemäßen Zustand hält. Bei Nichterfüllung kann der Käufer in letzter Konsequenz vom Vertrag zurücktreten.

 

Erhöhte Anforderungen beim Warenkauf werden zukünftig an die Sachmangelfreiheit und die Beschaffenheitsvereinbarungen gestellt. Nunmehr ist die objektive Beschaffenheit der Kaufsache das maßgebliche Kriterium für das Vorliegen eines Mangels. Negative Beschaffenheitsvereinbarung in der Kaufsache sind gegenüber Verbrauchern nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Eine Verschärfung der Sachmängelhaftung ergibt sich im Verbrauchsgüterkauf auch daraus, dass die Beweislastumkehr im Streitfall auf ein ganzes Jahr verlängert wurde. Schließlich wurden die Voraussetzungen für Rücktritt und Minderung des Käufers erleichtert: Das Nacherfüllungsverlangen eines Verbrauchers bei Sachmängeln bedarf keiner Fristsetzung mehr.

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Christian Rolvering, Notar a.D.

Jahrgang 1964
Geburtsort Vreden

Rechtsanwalt i. R.
Notar a.D.

Partner

  • Studium der Rechtswissenschaften in Bayreuth, Bonn und Köln
  • 1992 Referendariat mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht (Daimler-Benz AG, Stuttgart; IHK, Schwerin)
  • 1994 Eintritt in die Kanzlei Kohlschein, Lütkemeier und Partner
  • 1996 Sozius in der Kanzlei Kohlschein, Lütkemeier und Partner
  • 2013 Bestellung zum Notar

Christian Rolvering war seit 1994 ein wertvoller Teil unserer Kanzlei. Seine handels- und gesellschaftsrechtliche Expertise sowie seine Vernetzung mit unserer heimischen Wirtschaft haben maßgeblich dazu beigetragen, dass wir eine der führenden Kanzleien für Handwerk und Mittelstand in der Mitte des Kreises Borken sind. Auch mit seiner notariellen Tätigkeit, die er seit 2013 ausgeübt hat, hat er uns wertvolle Impulse gegeben. Christian Rolvering ist auf eigenen Wunsch Ende März 2024 aus unserer Kanzlei ausgeschieden und hat damit seine erfolgreiche juristische Karriere beendet.