Preisanpassung in der Krise!

Der Krieg in der Ukraine hat eine Entwicklung befeuert, die sich bereits in den vergangenen zwei Jahren der Corona-Pandemie abgezeichnet hat: Die Preise für Energie, Rohstoffe und andere Waren sind in weiten Bereichen aufgrund von Sanktionen und anderen Handelsbeschränkungen noch einmal deutlich gestiegen. Die derzeitigen Kraftstoffpreise sind hierfür nur das am deutlichsten erkennbare Beispiel.

 

Unternehmen in Handwerk und Mittelstand sind hiervon in besonderer Weise betroffen. So können sich hier insbesondere folgende Fragen stellen:

 

  • Wie ist mit Preiserhöhungen durch Lieferanten und andere Vertragspartner umzugehen?
  • Können Lieferanten unter Berufung auf höhere Gewalt die Lieferung deutlich verzögern oder gar mit einem Lieferstopp drohen?
  • In welchem Umfang können Sie höhere Kosten bei schon abgeschlossenen Verträgen an die eigenen Kunden weitergeben?

Unsere Erfahrungen in der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass gesetzliche Ansprüche  (etwa wegen Störung der Geschäftsgrundlage) nur in den wenigsten Fällen weiterhelfen. Gerade bei umfangreichen oder auf einen längeren Zeitraum angelegten Aufträgen empfiehlt es sich daher dringend, durch sog. Preisanpassungsklauseln vertraglich vorzusorgen. Hierdurch können Kostensteigerungen während des laufenden Vertrages in gewissen Grenzen  berücksichtigt werden. Angesichts der aktuellen Lage sollte daher geprüft werden, ob es sich empfiehlt, solche Klauseln in die eigenen Vertragswerke aufzunehmen.

 

Vereinbarte Klauseln sind auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen. Das gilt auch für die Klauseln Ihres Vertragspartners. Viele AGB entsprechen nicht den gesetzlichen und gerichtlichen Anforderungen. Können Sie sich eventuell mit Erfolg auf deren Unwirksamkeit berufen?

 

Wird eine Preisanpassung verlangt, verbietet sich eine schematische Lösung. Auch vorschnelle Vertragskündigungen und Rücktrittserklärungen sind meist nicht zulässig. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, wie auf entsprechende Forderungen und Ankündigungen reagiert werden kann.

 

Ob nun bei der Gestaltung neuer Verträge, der Prüfung bestehender Klauseln oder der Beratung und Vertretung in Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern: als Kanzlei für Handwerk und Mittelstand stehen wir auch in dieser Situation als kompetenter und zuverlässiger Partner an Ihrer Seite. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Team Wirtschaftsrecht

Veröffentlicht am 15.03.2022