GmbH-Gründung am PC

Seit dem 1. August 2022 ist die Gründung einer GmbH auch online möglich. Inzwischen wurde der Anwendungsbereich auf Beglaubigungen von Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister erweitert. Außerdem können einstimmig gefasste Gesellschaftsbeschlüsse über Satzungsänderung einschließlich Kapitalmaßnahmen online beurkundet werden.

Mit den notariellen Online-Verfahren können im Gesellschaftsrecht Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchgeführt werden. Neben der klassischen GmbH kann auch die Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt auf diesem Wege gegründet werden. Dies führt zu deutlich weniger logistischem Aufwand bei der eigentlichen Gründung. Gleichwohl erfolgt die Gründung weiterhin vor einem Notar. All dies steht im Zusammenhang mit der zu Jahresbeginn 2022 erfolgten Einführung des elektronischen Urkundenarchivs. Da es zukünftig originäre elektronische Urkunden geben wird, werden auch Online-Beglaubigungen mittels qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Dies stellt eine wichtige Botschaft für Kapitalgesellschaften, Einzelkaufleute und bestimmte Zweigniederlassungen dar.

Informationen zum praktischen Ablauf finden Sie in einem >>> Infoblatt der Bundesnotarkammer.

 

Rechtsanwalt und Notar Jan Lütkemeier LL.M.
Rechtsanwalt und Notar Lars Voges

Editiert am 06.08.2023