Ein Bottroper Apotheker wurde zu 12 Jahren Haft verurteilt, da er Krebsmittel gepanscht hat. Soweit die strafrechtliche Seite des Falls, bei der insbesondere die Krankenkassen und deren Vermögensschäden im Vordergrund stehen.
Aber was ist mit den Hinterbliebenen der Opfer? Lars Voges vertritt die Witwe eines verstorbenen Patienten und erkämpft für diese ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 €.
Viel wichtiger als die Höhe des Schmerzensgeldes ist allerdings:
Das Landgericht Essen hat das Leid der Patienten berücksichtigt und sehr sauber herausgearbeitet, dass ein derart grobes Verschulden dem Apotheker vorzuwerfen ist, dass die entstandenen psychischen Belastungen entschädigt werden müssen.
Erstmals werden die Patienten in den Fokus gerückt.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete über das Urteil in ihrer Ausgabe vom 02.02.2022.
>>> Link: WDR-Lokalzeit Ruhr: Studiogespräch vom 27.11.2024.
Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist Lars Voges, Fachanwalt für Medizinrecht.