Lesen Sie unseren aktuellen Newsletter Herbst 2020

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Die gesetzgeberische Schöpfungskraft ist in diesen Tagen weder an Entschlossenheit noch an Umsetzungsgeschwindigkeit zu überbieten. Mit dem sog. „Covid-19-Justizpaket“, welches im Eiltempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, wollte der Gesetzgeber u.a. dem Schutzbedürfnis solcher Mieter gerecht werden, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Lage seien würden, die Miete zu zahlen. Ist das geglückt? Die neue Gesetzeslage gilt seit dem 01.04.2020.
In den kommenden Wochen wird es nicht mehr nur im internationalen Handelsverkehr, sondern auch innerhalb Deutschlands zu spürbaren Verzögerungen kommen. Kann man dabei von höherer Gewalt sprechen?