Patientenverfügung wegen Covid-19 prüfen!

Bei Covid-19 kann je nach Krankheitsverlauf eine künstliche Beatmung notwendig werden. Falls Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, enthält diese häufig Regelungen zur künstlichen Beatmung in schwerwiegenden Krankheitsfällen. Wir raten Ihnen deshalb an, in diesem Fall Ihre Patientenverfügung daraufhin zu prüfen, ob diese aktuell anzupassen ist.

Unser Rat:

Wünschen Sie bei einer Erkrankung mit dem Corona Virus, dass Ihr Arzt alles Erdenkliche tut, insbesondere Sie künstlich beatmet, sollten sie Ihre Patientenverfügung entsprechend ergänzen. Wünschen Sie auch in der aktuellen Lage keine künstliche Beatmung, können Sie auch das in Ihrer Verfügung klarstellen.

Sie vermeiden so Missverständnisse.

Die Ergänzung Ihrer Patientenverfügung ist jederzeit möglich, handschriftlich, anwaltlich oder notariell. Bleiben Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Rechtsanwalt und Notar Christian Rolvering

Erstellt am 23.04.2020