Wie können Sie derzeit Gesellschafterversammlungen bei der GmbH abhalten, ohne das Risiko einer Ansteckungsgefahr einzugehen und gegen das Kontaktverbot zu verstoßen? Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn Gesellschaften über eine Mehrzahl an Gesellschaftern verfügen.
Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die
Beurkundung von Rechtsvorgängen und für Aufgaben auf dem Gebiet der
vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Unsere Notare verstehen sich aber
vor allem als kompetente Berater, die bei Problemlösungen stets auch die
wirtschaftlichen Zusammenhänge berücksichtigen.